Datenschutzinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO
Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a) DSGVO)
Ortsgemeinde Nackenheim
vertreten durch die Ortsbürgermeisterin gem. § 47 Abs. 1 S. 1 GemO
Adresse: Carl Zuckmayer Platz 1
55299 Nackenheim
Telefon: 06135 - 56 25
E-Mail: ortsgemeinde-nackenheim@vg-bodenheim.de
Homepage: www.nackenheim.de
Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b) DSGVO)
Name: Datenschutzbeauftragter Markus Scheitza
Adresse: Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Telefon: 06135 – 72-249
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vg-bodenheim.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. c) DSGVO)
Zweck:
Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Kindertagesbetreuung, wie z.B.
· An,- Um,- Abmeldungen
· Aufnahmebögen
· Gruppenbücher
· Beobachtungsaufzeichnungen für Entwicklungsgespräche
· Einwilligungserklärungen
Rechtsgrundlage:
· Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO sowie ggf. Art. 6 Abs. 2 DSGVO
· §§ 62 ff Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)
· § 67 ff SGB X
· § 35 SGB I
· Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG)
· Satzungen (Benutzungsordnungen) der Träger der Einrichtungen
· Betreuungsvertrag
· Einwilligungserklärung
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
Intern:
· Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle, insbesondere der Fachbereiche
Extern:
· Sonstige Behörden (u.a. Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f) DSGVO)
Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. a) DSGVO)
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Unterlagen mit Bezug zu Ihnen oder Ihrem Kind werden in der Regel zwei Jahre nachdem Ihr Kind die Einrichtung verlassen hat zum Jahresende datenschutzgerecht vernichtet. Unterlagen zur Festsetzung des Elternbeitrages werden in der Regel zehn Jahren nachdem Ihr Kind die Einrichtung verlassen hat zum Jahresende datenschutzgerecht vernichtet.
Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung zu erhalten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie haben das Recht, soweit Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, diese berichtigen zu lassen.
Recht auf Löschung/ Einschränkung (Art. 17, 18 DSGVO)
Sie haben das Recht, gem. den gesetzlichen Voraussetzungen, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit, bei mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiteten Daten.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, Widerspruch einzulegen.
Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Sie haben das Recht, bei der nachfolgend genannten Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und der Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: 06131 – 208 2449
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Information bzgl. der Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht auf den gesetzlichen Vorschriften. Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind für die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Kindertagesbetreuung erforderlich. Durch die Nichtbereitstellung der geforderten Daten, kann eine Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte nicht erfolgen. Der Träger, hat nach dem Kindertagesstättengesetz konkrete Aufgaben zu erfüllen. Diese kann er nicht ohne die Angabe der geforderten Daten erbringen.